Ingrid Matthäus-Maier hat ihr Mandat zum 31. August 2008 niedergelegt. Dr. Ulrich Schröder wurde durch gerichtlichen Beschluss vom 1. September 2008 als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat bestellt. Die Bestellung soll durch Wahl der Hauptversammlung am 21. April 2009 von den Aktionären bestätigt werden. Dr. Jürgen Weber hat sein Aufsichtsratsmandat und damit auch das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zum 31. Dezember 2008 niedergelegt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben am 16. Dezember 2008 Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann zum Aufsichtsratsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2009 gewählt. Am 18. Februar 2009 wurde Prof. Dr. Henning Kagermann gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner bestellt. Er soll der Hauptversammlung 2009 zur Wahl vorgeschlagen werden.
Die Deutsche Post AG folgt mit ihren mehrheitlich unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern der entsprechenden Empfehlung des Kodex.
Der Aufsichtsrat hat insgesamt fünf Ausschüsse gebildet: Neben dem nach MitbestG zu bildenden Vermittlungsausschuss sind dies der Präsidialausschuss, der Finanz- und Prüfungsausschuss, der Personalausschuss und der vom Kodex empfohlene Nominierungsausschuss. Wie sich diese Gremien zusammensetzen, zeigen wir auf Seite 109. Über die Arbeit der Ausschüsse im Berichtsjahr informiert der Aufsichtsrat ab Seite 103.
Wir kommunizieren offen mit unseren Aktionären. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Termine von Interesse, darunter die Veröffentlichung von Geschäfts- und Zwischenberichten. Weitere Informationen betreffen unsere Aktie und ihren Kursverlauf sowie Meldungen über Erwerb und Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz.
Mögliche Interessenkonflikte legen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder unterliegen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Von allen Beschäftigten im Konzern wird erwartet, dass sie gesetzliche und unternehmensinterne Regeln einhalten. Ausgehend von den Konzernwerten hat der Vorstand daher einen Verhaltenskodex eingeführt, zu dem sich unsere Führungskräfte im Wege einer Verpflichtungserklärung bekennen mussten. Im Rahmen unseres konzernweiten Compliance-Systems haben wir ein Global Values Office und Regional Values Offices eingerichtet, die bei der Umsetzung der Compliance-Prozesse beraten und diese überwachen. Des Weiteren ist das Clearing Committee etabliert worden, das regelmäßig zu konkreten Fragen des Compliance-Managements berät und sich aus Vertretern des Rechts- und Personalbereichs sowie der Revision zusammensetzt. Hinweise auf mögliche Verstöße können Beschäftigte auch über die Beschwerde-Hotline melden. Bei Verstößen werden geeignete Maßnahmen, gegebenenfalls auch arbeits- oder disziplinarrechtliche, ergriffen. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird regelmäßig in die interne Revision einbezogen, die organisatorisch dem Finanzressort zugeordnet ist. Das Thema Compliance wird regelmäßig im Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erörtert.