Die Vergütung der im Jahr 2008 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder gliedert sich wie folgt:

Dr. Wolfgang Klein ist zum 10. November 2008 aus dem Vorstand der Deutsche Post AG ausgeschieden. Eine Vergütung hat er im Geschäftsjahr 2008 wie in den Vorjahren ausschließlich von der Deutsche Postbank AG erhalten. Seine Gesamtbezüge gliedern sich wie folgt: Fixum in Höhe von 751.042 €; Nebenleistungen in Höhe von 24.833 € und variable Vergütung (einmalige Sonderzahlungen) in Höhe von 2.400.000 €, die von der Postbank ausgelobt und gezahlt wurden. Der dem Geschäftsjahr 2007 zuzurechnende Anteil der variablen Vergütung beträgt 150.000 €. Die Gesamtbezüge von Dr. Wolfgang Klein belaufen sich für das anteilige Geschäftsjahr 2008 auf insgesamt 3.175.875 €. Stock Appreciation Rights hat Dr. Wolfgang Klein nicht erhalten.

Dr. Klaus Zumwinkel ist zum 18. Februar 2008 aus dem Vorstand der Deutsche Post AG ausgeschieden. Seine Gesamtbezüge gliedern sich wie folgt: Fixum in Höhe von 207.265 €, Nebenleistungen in Höhe von 26.596 € und variable Vergütung in Höhe von 480.184 € (davon entfallen auf einen im Jahr 2008 für das Jahr 2007 gezahlten Bonusanteil 272.920 €). Die Gesamtbezüge von Dr. Klaus Zumwinkel belaufen sich für das anteilige Geschäftsjahr 2008 auf insgesamt 714.045 €.

Aktienbasierte Vergütung 

Im Jahr 2006 hat der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats in enger Anlehnung an den ausgelaufenen Aktienoptionsplan 2003 (AOP 2003) den Long-Term-Incentive-Plan 2006 (LTIP 2006) beschlossen. Danach erhielten die Mitglieder des Vorstands zum 1. Juli 2006 erstmals SAR anstelle der in den Vorjahren gewährten Aktienoptionen.

Jedes SAR berechtigt zum Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem Ausgabepreis des SAR und dem Durchschnitt der Schlusskurse der Deutsche Post Aktie während der letzten fünf Handelstage vor dem Ausübungstag. Wie bisher müssen die Mitglieder des Vorstands je Tranche ein Eigeninvestment in Höhe von 10% ihres Jahreszielgehalts leisten. Die Anzahl der an die Vorstandsmitglieder auszugebenden SAR wird für jede Tranche neu vom Aufsichtsrat bzw. seinem Präsidialausschuss festgelegt. Die übrigen wesentlichen Merkmale des bisherigen Aktienoptionsplans wurden übernommen. So können auch die SAR frühestens nach Ablauf einer dreijährigen Wartezeit nach dem Ausgabetag innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ganz oder teilweise ausgeübt werden, wenn am Ende der Wartezeit ein absolutes bzw. ein relatives Erfolgsziel erreicht wird. Nach Ablauf des Ausübungszeitraums verfallen nicht ausgeübte SAR.

Um zu ermitteln, ob und wie viele der gewährten SAR ausübbar sind, werden der Durchschnittskurs bzw. der Durchschnittsindex während Referenz- und Performancezeitraum miteinander verglichen. Beim Referenzzeitraum handelt es sich wie bisher um die letzten zwanzig aufeinanderfolgenden Handelstage vor dem Ausgabetag. Der Performancezeitraum betrifft die letzten sechzig Handelstage vor Ablauf der Wartezeit. Der Durchschnittskurs (Endkurs) wird aus dem Durchschnitt der Schlusskurse der Deutsche Post Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG ermittelt.

Das absolute Erfolgsziel ist wie bisher erreicht, wenn der Endkurs der Deutsche Post Aktie mindestens 10, 15, 20 oder 25% über dem Ausgabepreis liegt. Das relative Erfolgsziel ist an die Performance der Aktie im Verhältnis zur Performance des Dow Jones STOXX 600 Index (SXXP; ISIN EU0009658202) gekoppelt. Es ist erreicht, wenn die Wertentwicklung der Aktie während des Performancezeitraums der des Indexes entspricht oder die Outperformance mindestens 10% beträgt.

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