Pensionsfähiges Einkommen ist das Jahresfestgehalt (Fixum), berechnet nach dem Durchschnitt der letzten zwölf Kalendermonate der Beschäftigung. In den Jahren 2002 bis 2007 neu bestellte Vorstände erhalten nach fünf Jahren Dienstzeit als Vorstand einen Versorgungsgrad von 25%, der maximale Versorgungsgrad (50%) wird nach einer Dienstzeit von zehn Jahren erreicht. Der höchstmögliche Versorgungsgrad eines noch vor 2002 berufenen aktiven Vorstands beträgt 60%. Der Versorgungsgrad steigt stufenweise, je nach individueller vertraglicher Regelung entweder entsprechend der Dienstzeit oder den Bestellperioden als Vorstand. Die späteren Rentenleistungen werden entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland erhöht oder ermäßigt.

Individualausweis der Versorgungszusagen nach altem System 

Versorgungszusagen Vorstand
 
  Pensionszusagen
Versorgungsgrad
am 31. Dez. 2008
%
Maximalver-
sorgungsgrad
%
Dienstzeitaufwand (service cost) für die Pensionsverpflichtung Geschäftsjahr 2008
Dr. Frank Appel, Vorsitzender
(seit 18. Februar 2008)
25 50 444.8971)
Jürgen Gerdes2) 0 50 112.312
John P. Mullen 35 50 546.824
Walter Scheurle 30 60 528.795
Dr. Wolfgang Klein3)
(bis 9. November 2008)
60 60 180.264
Dr. Klaus Zumwinkel, Vorsitzender
(bis 17. Februar 2008)
  75 04)
Summe

1.813.092

Die Versorgungszusage von Dr. Wolfgang Klein bezieht sich auf seine Funktion als Vorstandsvorsitzender der Deutsche Postbank AG und richtet sich ausschließlich gegen die Deutsche Postbank AG. Die Zusage weicht daher in Einzelheiten von den dargestellten Regelungen bei der Deutsche Post AG ab, die Grundstruktur ist jedoch identisch. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von den pensionsfähigen Bezügen und dem Versorgungsgrad, der sich aus der Anzahl der Dienstjahre ergibt. Den maximalen Versorgungsgrad von 60% hat Dr. Wolfgang Klein bereits erreicht. Nach den vertraglichen Regelungen werden Altersleistungen grundsätzlich erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres gewährt oder wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist und der Anstellungsvertrag nicht verlängert wird. Für den Fall des Ausscheidens wegen Erreichens der Altersgrenze 62 oder wegen Invalidität ist zusätzlich zu dem Ruhegehalt ein Übergangsgeld für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen. Die Anpassung der späteren Rentenleistungen erfolgt entsprechend der prozentualen Entwicklung der höchsten Tarifgruppe des Tarifvertrages des Verbandes öffentlicher Banken.

John Allan wurde bei seiner Berufung zum Mitglied des Vorstands nicht in das Versorgungssystem für Vorstandsmitglieder einbezogen. Er erhält, begründet in seiner früheren vertraglichen Situation mit Exel, als Nebenleistung zu seiner Vergütung eine zu versteuernde Pauschalzahlung in Höhe von jährlich 363.017 €, die er zum Zweck der eigenen Versorgungsabsicherung nutzen kann. Dieser Betrag ist im Individualausweis der Nebenleistungen enthalten.

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